Ramada by Wyndham Essen
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Andere
Kommunikation
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Bettina Gayk
Postfach 200 444
40102 Düsseldorf
Telefon: 0211/38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
14. Rechtliche Verpflichtungen
Die Bereitstellung personenbezogener Daten für die Entscheidung über den Abschluss eines Vertrages, die Erfüllung eines Vertrages oder für die Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen ist freiwillig. Wir können die Entscheidung im Rahmen von vertraglichen Maßnahmen jedoch nur treffen, wenn Sie uns solche personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, die für den Vertragsabschluss, die Vertragserfüllung oder vorvertragliche Maßnahmen erforderlich sind.
15. Änderungen vorbehalten
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von RAMADA BY WYNDHAM ESSEN HOTEL
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Weiterüberlassung der Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet der Dritte dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
3. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungs-frist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatz-ansprüche verjähren kenntnisunabhängig in drei Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, oder auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich
der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Rechnungen des Hotels sind sofort ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
6. Der Kunde kann nur mit einer schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i.e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Wird diese nicht erteilt, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden ein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Hat das Hotel dem Kunden im Vertrag eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn die Erklärung des Rücktritts nicht bis zum vereinbarten Termin bei dem Hotel eingeht, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich aber die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen hierauf anrechnen lassen.
Dem Hotel steht es frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensions-arrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfragen des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögens-Verhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen des Hotels nicht ausgeglichen oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen.
- ein Verstoß gegen obige Klausel Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und – rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder wenn das Hotel arglistig Mängel verschwiegen hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungs-Beschränkungen und -Ausschlüsse gelten auch in den Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter des Hotels. Sie gelten allerdings nicht in den Fällen einer Haftung des Hotels für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
3. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
4. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmer-preises, höchstens € 3.500,00 sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800,00. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Haftungsansprüche ergeben sich hieraus jedoch nicht.
5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht weder eine Überwachungs- noch eine Bewachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Parkgaragen von Ramada by Wyndham Essen Hotel.
6. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäfts-bedingungen für die Hotelaufnahme sowie der Verzicht auf die Schriftform haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten- ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von RAMADA BY WYNDHAM ESSEN HOTEL für die Parkgarage
I. Mietvertrag
Mit der Annahme des Parkscheins und/oder mit Einfahren in die Parkgarage kommt zwischen dem Parkgaragenbetreiber und dem Mieter ein Mietvertrag über einen Einstellplatz für ein Kraftfahrzeug zu den folgenden Bedingungen zustande.
Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses Vertrags. Der Parkgaragen-betreiber übernimmt keine Obhut oder besondere Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Sachen. Der Vertrag endet mit der Ausfahrt.
II.Benutzungsbestimmungen für die Parkgarage
1) Der Mieter ist zur Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt verpflichtet, insbesondere zur strikten Beachtung der zur Regelung des Verkehrs und des Parkens angebrachten Zeichen und Hinweise sowie der Sicherheitsvorschriften. Anweisungen des Parkgaragenbetreibers oder seines Personals, die der Sicherheit dienen oder das Hausrecht betreffen, sind stets unverzüglich Folge zu leisten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der StVO entsprechend.
KFZ dürfen nur innerhalb der markierten Stellplätze abgestellt werden, jedoch nicht auf den Stellplätzen, die durch Hinweisschilder für Dauernutzer reserviert sind. Der Parkgaragenbetreiber ist berechtigt, außerhalb dieser Flächen, insbesondere auf den Verkehrsflächen, geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig zu entfernen.
Der Parkgaragenbetreiber ist ebenfalls berechtigt, das Kraftfahrzeug des Mieters im Fall einer dringenden Gefahr aus der Parkgarage zu entfernen.
Jedem Mieter wird empfohlen, sein Kraftfahrzeug nach Verlassen stets sorgfältig zu verschließen sowie keine Wertgegenstände zurückzulassen.
2) Die Öffnungszeiten sind den entsprechenden Aushängen zu entnehmen.
III. Sicherheits- und Ordnungsvorschriften
1) In der Parkgarage darf nur im Schritttempo gefahren werden.
2) In der Parkgarage ist nicht gestattet:
a) das Rauchen und die Verwendung von Feuer
b) die Lagerung von Sachen jeglicher Art (insbesondere von Reifen, Fahrrädern usw.), von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie leeren Betriebsstoff-behältern
c) das Betanken von Kraftfahrzeugen
d) das Ausprobieren oder Laufenlassen von Motoren im Stand
e) das Abstellen von Kraftfahrzeugen mit undichtem Tank oder Motor
f) das Einbringen von Kraftfahrzeugen mit Flüssiggasbehältern sowie anderer vergleichbarer Gefahrstoffe (ist ggf. entsprechend der jeweils gültigen Länderverordnung zu streichen).
g) der Aufenthalt über die Zeit des reinen Abstell- oder Abholvorgangs hinaus
h) der Aufenthalt unberechtigter Personen (u.a. Skateboarder, Sprayer, Inline-Skater)
3) In der Parkgarage ist es untersagt, Kraftfahrzeuge zu reparieren, zu waschen, innen zu reinigen, Kühlwasser, Betriebsstoffe oder Öle abzulassen, Abfälle zurückzulassen sowie Verunreinigungen jeglicher Art zu verursachen.
4) Das Verteilen und Anbringen von Werbematerial ist in der Parkgarage verboten. Zuwiderhandlungen werden zivilrechtlich (z.B. Beseitigungskosten) und strafrechtlich verfolgt.
IV. Mietpreis / Einstelldauer
1) Der Mietpreis bemisst sich nach der aushängenden, jeweils gültigen Liste für Entgelte.
2) Das Kraftfahrzeug kann nur während der Öffnungszeiten gegen Vorlage des Parkscheins und Bezahlung des Entgelts abgeholt werden. Soweit der Mieter sein Kraftfahrzeug außerhalb dieser Öffnungszeiten aus der Parkgarage ausfahren will, ist er dem Parkgaragenbetreiber unbeschadet weiterer Ansprüche zum Ersatz der durch diese Sonderöffnungsmaßnahme entstehenden Kosten (Zeitaufwand, Kilometergeld etc.) verpflichtet. Diese Kosten sind sofort bei der Abholung des Kraftfahrzeugs zur Zahlung fällig und zahlbar.
3) Die Höchsteinstelldauer beträgt vier Wochen, sofern nicht im Einzelfall eine schriftliche Sondervereinbarung getroffen wird.
4) Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Parkgaragenbetreiber berechtigt, das Kraftfahrzeug auf Kosten des Mieters aus der Parkgarage entfernen zu lassen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters und/oder Kraftfahrzeughalters unter Fristsetzung von zwei Wochen erfolgt und ergebnislos geblieben ist oder der Wert des Kraftfahrzeugs die fällige Miete offensichtlich nicht übersteigt. Dem Parkgaragenbetreiber steht bis zur Entfernung des Kraftfahrzeugs ein der Liste für Entgelte entsprechendes Entgelt zu.
5) Bei Verlust des Parkscheins wird mindestens ein Entgelt in Höhe eines Tagessatzes fällig, es sei denn, der Mieter weist eine kürzere oder der Parkgaragenbetreiber eine längere Parkzeit nach. Der Parkgaragenbetreiber darf die Berechtigung zur Abholung und Benutzung des Kraftfahrzeugs nachprüfen. Der Nachweis wird u.a. durch die Vorlage des Parkscheins geführt, der Mieter kann einen anderen Nachweis erbringen.
6) Sofern der Mieter sein Kraftfahrzeug nicht ordnungsgemäß, d.h. auf nicht als Stellplatz ausgewiesenen Flächen oder auf einen Dauerstellplatz, abgestellt hat und offensichtlich nicht sofort diesen Zustand wieder beenden will, ist der Parkgaragenbetreiber – unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche oder Maß-nahmen nach den Einstellbedingungen – berechtigt, das Kraftfahrzeug abschleppen zu lassen. Für dessen Entfernung wird eine Pauschale erhoben. Der Mieter kann nachweisen, dass Kosten in dieser Höhe nicht entstanden oder wesentlich geringer sind als die Pauschale.
7) Benutzt der Mieter mit seinem Kraftfahrzeug mehr als einen Stellplatz, ist der Parkgaragenbetreiber berechtigt, den jeweils vollen Mietzins für die tatsächlich benutzte Anzahl von Stellplätzen zu erheben.
V. Haftung des Parkgaragenbetreibers
1) Der Parkgaragenbetreiber haftet gegenüber dem Mieter nicht auf Schadenersatz. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Parkgaragenbetreibers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder wenn der Parkgaragenbetreiber arglistig Mängel verschwiegen hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Parkgaragenbetreiber nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Mieters aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungs-beschränkungen und -ausschlüsse gelten auch in den Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche des Mieters gegen Mitarbeiter des Parkgaragenbetreibers. Sie gelten allerdings nicht in den Fällen einer Haftung des Parkgaragenbetreibers für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personen-schäden.
3) Der Mieter ist verpflichtet, Schäden unverzüglich dem Parkgaragenbetreiber schriftlich anzuzeigen. Schäden sollen soweit möglich vor Verlassen der Parkgarage beim Personal des Parkgaragenbetreibers angezeigt werden.
4) Alle Ansprüche gegen den Parkgaragenbetreiber verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatzansprüche verjähren kenntnis-unabhängig in drei Jahren. Die Verjährungs-verkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Parkgaragenbetreibers, oder auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
VI. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen, seine Beauftragten oder seine Begleitperson dem Parkgaragenbetreiber schuldhaft zugefügten Schäden. Er ist verpflichtet, solche Schäden unaufgefordert vor Verlassen der Parkgarage dem Parkgaragenbetreiber zu melden, u.a. haftet der Mieter bei Verunreinigungen der Parkgarage gem. III.3) und III.4) für die Reinigungskosten.
VII. Pfandrecht / Zurückbehaltungsrecht
1) Dem Parkgaragenbetreiber steht wegen seiner Forderungen aus einem Dauermietverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht und gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Kraftfahrzeug des Mieters zu.
Der Parkgaragenbetreiber ist nach erfolgloser Aufforderung des Mieters / Kraftfahrzeughalters auch berechtigt, Kraftfahrzeuge oder Anhänger ohne amtliches Kennzeichen nach Ablauf der Höchsteinstelldauer zu veräußern oder zu versteigern. Dies gilt auch, wenn der Mieter / Kraftfahrzeughalter nach Ergreifen zumutbarer Maßnahmen nicht zu ermitteln ist. Sofern der Mieter / Kraftfahrzeughalter dem Parkgaragenbetreiber bekannt ist, wird er eine Woche vor Verwertung des Kraftfahrzeugs hiervon benachrichtigt. Dem Mieter / Kraftfahrzeughalter wird der Erlös abzüglich der entstandenen Kosten und des bis zum Zeitpunkt des Entfernens des Kraftfahrzeugs angefallenen Mietzinses zur Verfügung gestellt. Macht der Mieter / Kraftfahrzeughalter seinen Anspruch auf den Erlös nicht innerhalb eines Jahres nach Verkauf oder Versteigerung geltend, fällt der Erlös dem Parkgaragenbetreiber zu.
2) Unbeschadet den Rechten aus VII.1) bis VII.2) haftet der Mieter / Fahrzeughalter dem Parkgaragenbetreiber für alle entstandenen Kosten.
AGB FÜR VERANSTALTUNGEN IM RAMADA BY WYNDHAM ESSEN HOTEL
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen und Präsentationen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner, Haftung,
Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande; diese sind die Vertragspartner.
2. Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haftet der Veranstalter zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder wenn das Hotel arglistig Mängel verschwiegen hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Hotel nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungs-Beschränkungen und -Ausschlüsse gelten auch in den Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Kunden gegen Mitarbeiter des Hotels. Sie gelten allerdings nicht in den Fällen einer Haftung des Hotels für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.
5. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht weder eine Überwachungs- noch eine Bewachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Parkgaragen von Ramada by Wyndham Essen Hotel.
6. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäuden oder Inventar, die durch Veranstaltungs-Teilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Das Hotel kann vom Kunden zur Absicherung von eventuellen Ansprüchen wegen Schäden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
7. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungs-frist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadenersatz-ansprüche verjähren kenntnisunabhängig in drei Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden.
4. Rechnungen des Hotels sind sofort ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
6. Der Kunde kann nur mit einer schriftlich anerkannten oder rechtkräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, sind in jedem Fall die vereinbarte Kunden innerhalb einer bestimmten Frist Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches
Rücktrittsrecht zusteht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speiseumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speiseumsatzes.
4. Die Berechnung des Speiseumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis – Veranstaltung x Teilnehmeranzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungs-angebots zugrunde gelegt.
5. Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarte Teilnehmeranzahl in Rechnung zu stellen.
6. Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummer 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalt einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfragen des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte, oder oben gemäß Klausel III Nr. 5 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
- Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen obige Klausel I Nr. 2 vorliegt.
- das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Kunden nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Kunde fällige Forderungen des Hotels nicht ausgeglichen oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Änderung der Teilnehmerzahl und der
Veranstaltungszeit
1. Der Kunde ist verpflichtet, dem Hotel bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss der Kunde dem Hotel spätestens fünf Werktage vor dem Veranstaltungstermin in Textform anzeigen. Ändert sich mit der vorstehenden Mitteilung die angezeigte Teilnehmerzahl um mehr als 5%, bedarf eine solche Änderung der schriftlichen Zustimmung des Hotels.
2. Bei der Berechnung für Leistungen, die das Hotel nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z.B. Hotelzimmer, Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 5% ist das Hotel berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% abzurechnen. Der Kunde hat das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern.
3. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen.
4. Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden für die Verschiebung.
VII. Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird eine gesonderte Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
VIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden.
Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretenden Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
5. Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
6. Der Kunde hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegen die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstiger öffentlich-rechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Veranstaltung. Sofern der Kunde die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung (wie z.B. Aufbauarbeiten etc.) Dritten überträgt, hat der Vertragspartner für die Einhaltung aller Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften Sorge zu tragen. Insbesondere sind sämtliche Fluchtwege und Notausgänge jederzeit vollständig freizuhalten.
7. Der Kunde hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen Eigenverant-wortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln.
8. Der Kunde darf Namen und Markenzeichen des Hotels im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Hotel nutzen.
IX. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
2. Mitgebrachtes Material hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, ggf. einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
3. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berech-nen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
4. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Vertragspartner oder Dritten anfällt, muss vom Kunden entsorgt werden. Sollte der Kunde Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist das Hotel zur Entsorgung auf Kosten des Vertragspartners berechtigt.
5. Beinhalten die vom Kunden mitgebrachten Materialen (z.B. Arbeitspapiere, Teilnehmerlisten, Präsentationen, Handouts) personenbezogene Daten oder sonstige vertrauliche Informationen, so ist der Kunde insbesondere für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen (z.B. datenschutzkonforme Vernichtung solcher Materialien) selbst verantwortlich.
X. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedin-gungen für Veranstaltungen sowie der Verzicht auf die Schriftform haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels oder nach Wahl des Hotels Frankfurt am Main. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Sehr geehrte Gäste,
Herzlich willkommen im Ramada by Wyndham Essen. Das gesamte Team freut sich, dass Sie unser Hotel für Ihren Aufenthalt in Essen gewählt haben.
Unser Personal steht Ihnen jederzeit zur Verfügung und wir werden alles dafür tun, dass Sie einen angenehmen Aufenthalt bei uns haben.
Die nachfolgenden Gästeinformation bietet Ihnen einen Überblick über unseren angebotenen Service im Hotel. Sie können sich jederzeit an uns wenden, sollten Sie weitere Fragen oder einen speziellen Wunsch haben.
Im Namen des gesamten Teams wünsche ich Ihnen einen schönen Aufenthalt bei uns und eine tolle Zeit in Essen und Umgebung.
Mit freundlichen Grüßen,
Maria Köster
General Manager
Dear Guests,
Welcome to Ramada by Wyndham Essen. The entire team is pleased that you have chosen our hotel for your stay in Essen.
Whether you are here for business or leisure, our friendly colleagues are always at your disposal and we will do everything to ensure that you have a wonderful stay with us.
The following guest information provides you with an overview of our offered services in the hotel. You can always contact us if you have any further questions or a special request which we can assist you with.
On behalf of the entire team, I wish you a very pleasant stay with us and an unforgettable time in Essen and the surrounding area.
Sincerely,
Maria Köster
General Manager
Telefonnummern / Telephone numbers
Rezeption / Reception
Nummer 181 / Please dial 181
Zimmer zu Zimmer / Room to room :
Gewünschte Zimmernummer wählen / Please dial desired Room number only
Externe lokale Telefonate / External local calls
Bitte wählen Sie zuerst die „0“ und dann die gewünschte Rufnummer / Please dial „0“ at first and then the desired local number
Internationale Ferngespräche / International calls
Für internationale Ferngespräche wenden Sie sich bitte an die Rezeption / Please contact reception for international calls
Notfallnummern / Emergency numbers
Bitte wählen Sie „0“ und 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr) / Please dial „0“ and 110 (Police) or 112 (Fire brigade)
Internet / Internet
Im gesamten Hotel haben Sie WLAN-Empfang mit folgenden Zugangsdaten:
Throughout the hotel you can connect to our wifi with below log in:
Wi-Fi Network: RamdaEssen
Password: RamadaEssen
Fernsehsenderauswahl / TV channels selection
Bitte wenden Sie sich an die Rezeption, sofern Sie Hilfe bei der Bedienung benötigen.
Please contact reception in case you require assistance with the device.
Eine Auswahl an Fernsehsender sehen Sie hier. Weitere Sender und Radiostationen stehen zur Verfügung.
Please see below a selection of TV channels on offer. Additional stations and radio stations are available.
Abreise / Departure
Ihr Zimmer steht Ihnen am Abreisetag bis 12.00 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie Ihr Zimmer länger benötigen, setzen Sie sich bitte mit der Rezeption in Verbindung
Your room will be available until 12 p.m. on the day of departure. If you need a late check out, please contact the reception.
Adapter / Adapter
Einen Reisestecker/Adapter sowie Telefonadapter erhalten Sie an der Rezeption
Travel plugs/adapter and telephone adapter are available at the reception
Apotheke / Drug store
Bitte wenden Sie sich an die Rezeption
Please contact the reception
Arzt / Doctor
Bitte wenden Sie sich an die Rezeption
Please contact the reception
Autovermietung / Car rental
Bitte wenden Sie sich an die Rezeption für verschiedene Anbieter.
Please contact the reception for different rental companies
Babybett / Baby beds
Babybetten sind verfügbar für unsere kleinen Gäste. Bitte wenden Sie sich an die Rezeption.
Baby beds are available for our little guests. Please contact the reception
Bademäntel & Slipper / Bathrobs & slippers
Einen Bademantel und Badeslipper bringen wir Ihnen gerne auf Ihr Zimmer. Bitte kontaktieren Sie unsere Rezeption
Bathrobs and slippers are available upon request at the reception.
Bankautomat / ATM
Ein Bankautomat ist in der Nähe verfügbar. Bitte wenden Sie sich an die Rezeption
An ATM is available close by, please contact the reception.
Bar / Bar
Unsere Bar „Red Corner” ist täglich von 17:00 Uhr bis 01:00 Uhr für Sie geöffnet
Our bar is open daily from 17:00hrs to 01:00hrs
Brandschutzanweisung / Fire safety guidelines
Eine Evakuierungsplan hängt in Ihrem Zimmer, bitte wenden Sie sich an die Rezeption für weitere Informationen
An evacuation plan is available in your room. Please contact the reception for more information if required
Bedienungsanleitung Klimaanlage / Room AC manual
Ein/Aus schalten → Knopf gedrückt halten.
Lüftungsstärke ändern → Knopf kurz drücken.
Temperatur anpassen → Wärmer (+), Kälter (-).
Turn ON/OFF → Keep button pressed.
Adjust ventilation intensity → Press button briefly.
Adjust temperature → Warmer (+), Cooler (-).
Bettwäschewechsel / Linen change
Helfen Sie uns die Umwelt zu schonen und folgen Sie den Anweisungen der Karte hinter Ihrer Badezimmertür. Sollten Sie für Sie täglich Ihre Bettwäsche wechseln lassen wollen, kontaktieren Sie bitte die Rezeption
Help us to protect the environment and follow the instructions on the card behind your bathroom door. If you would like to have your bed linen changed daily, please contact the reception
Bezahlung / Payment
Bitte bezahlen Sie Ihre Hotelrechnung an der Rezeption. Neben Bargeld akzeptieren wir auch alle gängigen Kreditkarten
Please pay your hotel bill at the reception. In addition to cash, we also accept all major credit cards.
Briefmarken / Stamps
Briefmarken erhalten Sie an der Rezeption
Stamps are available at the reception.
Business Center / Business center
Unser Business Center ist 24 Stunden geöffnet und befindet sich in der Lobby
Our business center is open 24 hours and is located in the lobby
Bügeleisen/Bügelbrett / Iron & Ironing Bord
Auf Anfrage nach Verfügbarkeit bringen wir Ihnen gerne ein Bügel-Set in Ihr Zimmer. Bitte wenden Sie sich an die Rezeption.
Upon request and availability, we will be happy to bring an ironing set to your room. Please contact the reception
Bügel & Wäscheservice / Dry cleaning
Bitte wenden Sie sich an die Rezeption für einen externen Wäscheservice. Für die chemische Reinigung werktags: Abgabe an der Rezeption bitte vor 9.00 Uhr, Rückgabe am selben Nachmittag.
Please contact the reception for an external laundry service. For dry cleaning on weekdays: please drop off at reception before 9.00 am, return in the afternoon.
Decken / Blankets
Gerne können Sie eine zusätzliche Decke erhalten. Fragen Sie bitte an der Rezeption
You are welcome to receive an additional blanket. Please contact the reception
Diätküche / Dietary requirements
Gerne bereiten wir Ihnen auf Wunsch ein Diät Essen zu. Wir bieten beim Früstück auch vegane und vegetarische Produkte an. Sollten Sie weitere Allergien haben wenden Sie sich bitte an unser Team im Restaurant
We are also happy to prepare a special meal according to your preferences. We also offer vegan and vegetarian products for breakfast. If you have any further allergies, please contact our team in the restaurant.
Drucken / Print
Senden Sie uns das Dokument an info@ramadaessen.com und wir drucken für Sie aus; oder benutzen Sie auch gerne unseren Businesscorner in der Lobby
Send us the document to info@ramadaessen.com, and we´ll print it out for you, or feel free to use our business corner in the lobby
Elektrizität / Electricity
Wechselstrom 220 Volt
Electricity 220 volts
Erste Hilfe / First aid
Ein Erste-Hilfe Kasten befindet sich an der Rezeption
Please contact the reception for first aid kit
Fahrradabstellung / Bicycle parking
Sie können gerne Ihr Fahrrad bei uns in der Tiefgarage parken
You are welcome to park your bike with us in the parking area.
Feueralarm / Fire alarm
Bitte bewahren Sie Ruhe. Bitte beachten Sie den Fluchtwegweiser sowie die Notausgangsleuchten. Folgen Sie den Anweisungen des Personals
Please keep calm and follow the escape routes and the emergency exit lights in the hallways. Follow the instructions of our staff
Feuerlöscher / Fire extinguishers
Befinden sich auf jeder Etage in den Fluren und im Treppenhaus
Available on every floor in the hallways as well as in the staircases
Fitnessraum / Gym
Um Ihren Aufenthalt noch angenehmer zu gestalten, möchten wir Sie über unsere kostenfreie Kooperation mit dem Fitnessstudio FITX informieren. Für nähere Informationen fragen Sie bitte unser Rezeptionsteam.
To make your stay even more pleasant, we would like to inform you about our cooperation with the fitness studio FITX. For more information, please ask our reception staff.
Fotokopien / Photocopies
Fotokopien erstellt Ihnen gerne die Rezeption gegen eine Gebühr von 0,10 € pro Seite
Photocopies can be made at reception for a fee of € 0.10 per page.
Frühstück / Breakfast
Wir freuen uns, Sie an unserem Frühstücksbuffet von 06:30 Uhr bis 10:30 Uhr Mo-Sa begrüßen zu dürfen. An Sonn- und an Feiertagen von 07:00 Uhr bis 11:00 Uhr. Der Preis beträgt 18 Euro pro Person.
We look forward to welcoming you to our breakfast buffet from 06:30 to 10:30am Mo-Sa. On weekends and public holidays from 07:00 to 11:00am. The price is 18 euros per person.
Fundsachen / Lost & Found
Sie haben etwas verloren? Bitte setzen Sie sich mit der Rezeption in Verbindung. Wir bieten auch an, Ihnen Ihre Wertsachen oder ähnliches gegen fällige Portogebühren nachzusenden
Have you lost something? Please contact the reception. We also offer to send you your valuables by post (costs apply)
Geldwechsel / Money Exchange
Leider bieten wir keinen Geldwechsel im Hotel an, allerdings gibt es verschiedene Geldwechselbüros in der Innenstadt von Essen.
Unfortunately, we do not exchange money in the hotel. But multiple exchange offices are available in the city center of Essen.
Gepäck / Luggage
Ihr Gepäck können Sie zur sicheren Aufbewahrung an der Rezeption abstellen. Sollten Sie Hilfe beim Transport Ihres Gepäcks benötigen können Sie sich gerne an die Rezeption wenden.
You can leave your luggage at the reception for safe storage. If you need assistance with carrying your luggage, please contact the reception
Getränke / Drinks
Getränke erhalten Sie kostenpflichtig an der Bar, im Restaurant sowie unserem Zimmerservice während der Öffnungszeiten. Außerdem täglich 24 Stunden an unseren Getränke & Snackautomaten in der Lobby und auf der dritten Etage
Drinks are available for a fee in the bar, restaurant, and our room service during opening hours. In addition, 24 hours a day in our vending machines in the lobby and on the third floor.
Haftung / Liability
Bitte lassen Sie keine Wertsachen im Zimmer und schließen Sie alle Wertsachen in Ihrem Safe ein. Bei Verlust übernimmt das Hotel keine Haftung.
Please do not leave valuables in the room and lock all valuables in your safe. In the event of loss, the hotel assumes no liability
Handtücher / Towels
Helfen Sie uns die Umwelt zu schonen und folgen Sie den Anweisungen der Karte in Ihrem Badezimmer. Auf Wunsch tauschen wir Ihre Handtücher täglich aus. Zusätzliche Handtücher erhalten Sie an der Rezeption.
Help us to protect the environment and follow the instructions on the card in your bathroom. On request, we exchange your towels daily. Extra towels are available at the reception.
Haustiere / Animals
Unsere tierischen Freunde sind bei uns willkommen gegen eine Gebühr von 10,00 € pro Nacht. Wir weisen darauf hin, dass Haustiere im Restaurant nicht zulässig sind und bitten Haustiere im Hotel an der Leine zu führen
All forms of animals are welcome for a fee of 10,00 € per night. We would like to point out that pets are not allowed in the restaurant and kindly ask you to keep pets on a leash in the hotel
Hygieneartikel / Hygiene articles
Haben Sie etwas zuhause vergessen? Gerne stellen wir Ihnen z.B. Zahnbürste, Zahncreme oder Rasier-Set zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an die Rezeption
Have you forgotten something at home? We are happy to provide you with a toothbrush, toothpaste razor. Please contact the reception
Kopfkissen / Pillows
Wie bieten Ihnen gerne auch weichere Kissen, sowie zusätzliche, unterschiedliche Typen von Kopfkissen an – Daunen & Allergiker, Nacken & Lendenkissen, sowie Seitenschläfer Kopfkissen. Bitte wenden Sie sich an die Rezeption.
We do also offer softer pillows, and in addition different types of pillows - down & allergy, neck & lumbar, and side sleeper pillows. Please ask at the reception desk.
Konferenzräume / Meetings & Events
Unser Hotel ist speziell für Ihre Tagung eingerichtet und verfügt über 10 mit Tageslicht durchfluteten klimatisierten Konferenzräumen mit privater Terrasse. Detaillierte Informationen erhalten Sie an der Rezeption. Für die erste Ansicht klicken Sie auf unseren Link direkt zur Veranstaltungsseite:
https://www.wyndhamhotels.com/en-uk/groups?icid=IN:dq8l7irnycdc0rt
Our hotel is specially equipped for your meeting and has 10 daylight-flooded air-conditioned conference rooms with private terrace. Detailed information is available at the reception. For the first view, click on our link directly to the event page:
https://www.wyndhamhotels.com/en-uk/groups?icid=IN:dq8l7irnycdc0rt
Getränke & Snackautomaten / Drink & Snack Vending Maschine
Es stehen Ihnen eine Auswahl an Getränken und Snacks 24 Stunden am Tag in unseren Getränke & Snackautomaten in der Lobby und dritten Etage zur Verfügung.
A selection of drinks and snacks are available 24 hours a day in our drinks & snack vending machines in the lobby and third floor.
Nähzeug / Sewing kit
Ein Nähset finden Sie in Ihrem Kleiderschrank, andernfalls kontaktieren Sie bitte die Rezeption
You will find a sewing kit in your wardrobe, otherwise please contact reception.
Notausgänge / Emergency exits
Bitte folgen Sie den den Hinweisschildern in den Fluren
Please follow the emergency exit signs
Parken / Parking
Unsere Tiefgarage befindet sich unter dem Hotel und kostet 15,00 € pro Tag. Wir bieten auch eine Elektroladestation an. Für das Aufladen berechnen wir einen Festpreis von EUR 20.00 pro PKW. Einfahrtstor-Höhe: 1,90 m
Our Parking garage is located under the hotel and costs € 15.00 per day. We also offer an electric charging station. For charging we charge a fixed price of EUR 20.00 per car. Parking entrance gate height: 1.90m
Post / Postal service
Ihre ausgehende Post wird von unseren Rezeptionsmitarbeitern gern weitergeleitet. Für eingehende Post wird sich die Rezeption mit Ihnen in Verbindung setzen.
Your outgoing mail will be forwarded by our reception staff. For incoming mail, the reception will contact you.
Reinigung / Cleaning
Die Reinigung Ihres Zimmers erfolgt täglich. Sollten Sie keine Reinigung wünschen, wenden Sie sich bitte an die Rezeption oder hängen Ihren „Bitte-Nicht-Stören- Türanhänger“ von außen an Ihre Zimmertür
Your room will be cleaned daily. If you do not wish your room to be cleaned, please contact the reception or place your "Do Not Disturb" sign
Regenschirm / Umbrella
Es regnet? Lassen Sie den Kopf nicht hängen. Wir sind bestens ausgestattet, fragen Sie einfach an unserer Rezeption nach einem Leihschirm. (20 EUR Leihgebühr)
It's raining? Don't let it ruin your day. We are well equipped, just ask at our reception for an umbrella (20,00 EUR rental fee)
Restaurant / Restaurant
Unser Restaurant ist von Montag bis Sonntag geöffnet von 12:00 Uhr bis 22:00 Uhr mit einer Auswahl an internationalen und lokalen Gerichten. Das Team freut sich auf Ihren Besuch
Our restaurant is open Monday to Sunday from 12:00 to 22:00 with a selection of international and local dishes. The team is looking forward to welcome you
Rezeption / Reception
Unsere Rezeption hat für Sie 24h für Sie geöffnet. Sie erreichen die Rezeption unter der Durchwahl 181. Falls Sie Wünsche und Fragen haben, stehen Ihnen unsere Kollegen gern zur Seite
Our reception is open 24 hours. You can reach the reception under extension 181. If you have any request or questions, our colleagues will be happy to assist you.
Safe / Safe
Bitte nutzen Sie den Zimmersafe in Ihrem Kleiderschrank und schließen Sie immer alle Wertsachen ein. Eine Bedienungsanleitung des Safes ist im Inneren verfügbar.
Please use the in-room safe in your wardrobe and always lock all your valuables. An instruction manual of the safe is available inside.
Schuhputzmachine & Schuhputzutensilien / Shoe polishing equipment
Auf jeder Etage befindet sich ein Schuhputzautomat den Sie gerne jederzeit verwenden können. Sollten Sie Schuhputzutensilien benötigen, wenden Sie sich einfach an unsere Rezeption
On each floor is a shoe polishing machine which you can use anytime. If you need shoe polishing utensils, please contact our reception
Schuhanzieher / Shoe horn
Ein Schuhanzieher ist in Ihrem Schrank im Zimmer verfügbar
A shoe horn is available in your closet inside your room
Taxi / Taxi
Sie können jederzeit an der Rezeption ein Taxi bestellen. Wir empfehlen Ihnen dieses einen Tag im Voraus zu buchen, speziell während Messezeiten.
You can always order a taxi at the reception. We recommend that you book your taxi one day in advance, especially during trade fairs.
Telefon / Telephone
Sie können kostenlos in das deutsche Festnetz telefonieren. Wählen Sie bitte die „0“, um eine Amtsleitung zu erhalten. Die Rezeption erreichen Sie unter der Nummer “181”
You can make free calls to the German landline. Please select first "0" to get an official line. The reception can be reached under the number "181."
Weckservice / Wake up call
Sie müssen am nächsten Tag früh raus? Kein Thema, wir übernehmen für Sie gerne Ihren Wecker. Informieren Sie dazu bitte nur unsere Rezeption und wir wecken Sie zur vereinbarten Zeit per Telefon.
You have to get out early the next day? No problem, we are happy to take over your alarm clock for you. Please contact the reception to place your personalized wake-up call